Promotion

Für eine Promotion ist ein Prädikatsexamen sowie grundsätzlich ein mindestens mit der Note "gut" bewerteter Seminarschein aus einer von mir gehaltenen Seminarveranstaltung erforderlich. Anfragen von außerhalb können aufgrund der zahlreichen Interessenten mit Mainzer Abschlüssen nur ganz ausnahmsweise berücksichtigt werden. Im übrigen ist auf die Promotionsordnung des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften zu verweisen.

Hinzuweisen ist ferner darauf, dass nach Auffassung der Professoren, die die Fächer Handels- und Wirtschaftsrecht in Mainz vertreten, die Zulassung zur Promotion in diesen Fächern grundsätzlich ein entsprechendes Schwerpunktstudium einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an einem Seminar in diesem Bereich voraussetzt.

Bei Interesse an einer Promotion senden Sie bitte eine Mail an meinen Lehrstuhl.